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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 6 A 2637/12   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 6 A 2637/12 (https://dejure.org/2013,3400)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.2013 - 6 A 2637/12 (https://dejure.org/2013,3400)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 2013 - 6 A 2637/12 (https://dejure.org/2013,3400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übernahme in das Beamtenverhältnis Gleichstellungsbeauftragte Ursächlichkeit Kausalität

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten des Antrags einer Lehrkraft auf Zulassung der Berufung nach Klage auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei fehlender Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten des Antrags einer Lehrkraft auf Zulassung der Berufung nach Klage auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei fehlender Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 2 K 1949/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 6 A 2637/12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 6 A 2637/12
    Denn bei der dort - im Rahmen der Überprüfung des Anspruchs auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - zu beurteilenden Frage der gesundheitlichen Eignung ist dem Dienstherrn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, NVwZ-RR 2002, 49, und OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 6 A 209/10 -, nrwe.de, m.w.N., ein vom Gericht nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt.
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 6 A 2637/12
    Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe sei ausgeschlossen, weil die Klägerin im entscheidungserheblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits das 41. Lebensjahr vollendet und damit die Höchstaltersgrenze nach §§ 6 Abs. 1, 52 Abs. 1 LVO NRW i.V.m. § 5 Abs. 1 lit. a) LVO NRW von 40 Jahren, die ausweislich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2012 - 2 C 76.10 - wirksam sei, überschritten gehabt habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - 6 A 858/07

    Entscheidung über die Übernahme einer angestellten Lehrkraft in das

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 6 A 2637/12
    In dem mit Senatsurteil vom 27. Juli 2010 - 6 A 858/07 - entschiedenen Verfahren war die Ablehnung der Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe auch materiell rechtswidrig, so dass sich der fehlende Einfluss des in der Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten liegenden Verfahrensfehlers auf die Sachentscheidung gerade nicht feststellen ließ .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 6 A 100/10

    Einstufung der Entlassung eines Lehrers zur Anstellung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 6 A 2637/12
    Entsprechendes gilt im Hinblick auf den von der Klägerin angeführten Senatsbeschluss vom 9. September 2010 - 6 A 100/10 -, in der Streitgegenstand die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2010 - 6 A 209/10

    Gesundheitliche Eignung Lehrerin Dienstunfähigkeit Übergewicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 6 A 2637/12
    Denn bei der dort - im Rahmen der Überprüfung des Anspruchs auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - zu beurteilenden Frage der gesundheitlichen Eignung ist dem Dienstherrn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, NVwZ-RR 2002, 49, und OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 6 A 209/10 -, nrwe.de, m.w.N., ein vom Gericht nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt.
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